Das Jahr 2025 bringt wichtige Neuerungen und Verbesserungen bei den Pflegeleistungen mit sich, sowohl für die häusliche als auch die stationäre Pflege. Im Fokus stehen dabei die lang erwarteten Anpassungen, die bereits mit der letzten großen Pflegereform (PUEG) im Jahr 2023 beschlossen wurden.
Pflegedienst Thekook informiert Sie über die wesentlichen Änderungen, damit Sie optimal von den neuen Regelungen profitieren können. Als Ihr kompetenter Partner in der Pflege unterstützen wir Sie dabei, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Überblick der Neuerungen 2025
- 1. Januar 2025: Pflegeleistungen steigen um 4,5 Prozent.
- 1. Juli 2025: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden flexibler nutzbar.
Erfahren Sie, welche Anpassungen im Detail auf Sie zukommen und wie Sie diese Änderungen für sich nutzen können.
Pflegeleistungen erhöhen sich um 4,5 Prozent
Zum 1. Januar 2025 werden viele Pflegeleistungen um 4,5 Prozent angehoben. Diese Erhöhung basiert auf § 30 des Elften Sozialgesetzbuchs und wurde mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz von 2023 festgelegt. Folgende Leistungen profitieren von dieser Anpassung:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Tages- und Nachtpflege
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Ergänzende Unterstützungsleistungen für Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
- Leistungen für die vollstationäre Pflege
- Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen
Die nächste planmäßige Erhöhung ist für Anfang 2028 vorgesehen und soll sich an der allgemeinen Entwicklung von Preisen und Löhnen orientieren.
Anpassungen im Detail
Pflegegeld 2025
Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, die ihre Pflege teilweise selbst organisieren, erhalten erhöhte Leistungen:
- Pflegegrad 2: von 332 € auf 347 €
- Pflegegrad 3: von 573 € auf 599 €
- Pflegegrad 4: von 765 € auf 800 €
- Pflegegrad 5: von 947 € auf 990 €
Pflegesachleistungen 2025
Mit Pflegesachleistungen lassen sich ambulante Pflegedienste finanzieren. Die neuen Beträge ab 2025:
- Pflegegrad 2: von 761 € auf 796 €
- Pflegegrad 3: von 1.432 € auf 1.497 €
- Pflegegrad 4: von 1.778 € auf 1.859 €
- Pflegegrad 5: von 2.200 € auf 2.299 €
Entlastungsbetrag 2025
Der Entlastungsbetrag erhöht sich für alle Pflegegrade von 125 € auf 131 € pro Monat. Er kann für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder andere unterstützende Angebote eingesetzt werden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2025
Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe oder Bettschutzeinlagen werden weiterhin finanziert. Der monatliche Höchstbetrag steigt von 40 € auf 42 €.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 2025
- Verhinderungspflege: von 1.612 € auf 1.685 € jährlich
- Kurzzeitpflege: von 1.774 € auf 1.854 € jährlich
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Budgets der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst. Dies schafft mehr Flexibilität, da beide Pflegeformen nach Bedarf kombiniert genutzt werden können.
Unterstützung durch Pflegedienst Thekook
Wir bei Pflegedienst Thekook stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie alle neuen Pflegeleistungen voll ausschöpfen können. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um Anträge korrekt zu stellen, Pflegehilfsmittel zu erhalten oder die passenden Dienste zu wählen. Erleben Sie erstklassige Betreuung in Ihrem vertrauten Umfeld. Unser engagiertes Team sorgt dafür, dass Sie und Ihre Angehörigen in Geldern, Walbeck, Wachtendonk, Straelen und den benachbarten Gebieten die beste Pflege erhalten – unkompliziert, persönlich und immer in Ihrer Nähe.
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