Was ändert sich 2026 in der Pflege zuhause – und was bedeutet das für Sie?

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Ein Tisch mit Unterlagen und Symbolen zur neuen Pflegereform 2026, übersichtlich dargestellt

Was ändert sich 2026 in der Pflege zuhause – und was bedeutet das für Sie?

Weniger Pflicht, mehr Hilfe – die wichtigsten Änderungen für die Pflege zuhause

2026 bringt konkrete Neuerungen für alle, die zuhause pflegen oder gepflegt werden – vor allem bei der Beratung, der Prävention und der digitalen Unterstützung. Was sich ändert, für wen es relevant ist und wo mögliche Fallstricke lauern, erklären wir hier einfach und verständlich.

Beratung nach § 37.3 SGB XI – bald weniger Pflichttermine

Wer Pflegegeld erhält, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung nach § 37.3 in Anspruch zu nehmen – bisher halbjährlich bei Pflegegrad 2 oder 3, vierteljährlich bei Pflegegrad 4 oder 5.

Ab 2026 gilt neu:

  • Pflegegrad 2 bis 5nur noch 2 verpflichtende Beratungstermine pro Jahr
  • Pflegegrad 1weiterhin keine Pflicht, aber freiwillig möglich

Die zusätzlichen Beratungstermine für Pflegegrad 4 und 5 bleiben zwar erlaubt – aber sie sind nicht mehr verpflichtend.

Vorteil für Angehörige: Weniger Pflichttermine bedeuten mehr Flexibilität – ohne Risiko für Kürzungen, wenn die zwei Termine im Jahr eingehalten werden.

Mehr Prävention in der häuslichen Pflege

Kurse zu Ernährung, Bewegung oder Sturzprophylaxe waren bisher meist Pflegeheimen vorbehalten. Ab 2026 sollen ambulante Pflegedienste und Pflegeberater auch zu Hause aktiv über Gesundheitsvorsorge informieren – und passende Angebote empfehlen.

Gut zu wissen: Viele dieser Kurse finden wohnortnah oder online statt und werden von den Kassen anerkannt.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) – endlich praxistauglich

Digitale Pflegehilfen wie Erinnerungssysteme oder Bewegungscoaching per App sollen 2026 endlich nutzbar werden – mit Kostenübernahme durch die Pflegekasse:

  • Bis zu 40 €/Monat für die App
  • Bis zu 30 €/Monat für Begleitung & Anleitung durch z. B. Pflegedienste

Wichtig: Die Pflegekasse muss die Anwendung vorab genehmigen – am besten rechtzeitig informieren.

Achtung: Verhinderungspflege künftig nur noch 1 Jahr rückwirkend

Das ist die vielleicht wichtigste finanzielle Änderung für viele Angehörige:

Bisher konnten Sie bis zu vier Jahre rückwirkend Quittungen zur Verhinderungspflege einreichen. Ab 2026 gilt:

  • Nur noch das laufende und das vorige Kalenderjahr sind erstattungsfähig.

⚠️ Tipp: Reichen Sie Belege für Ersatzpflege künftig zeitnah ein – sonst kann bares Geld verloren gehen.

Pflegefachkräfte dürfen mehr – das bringt Entlastung

Ambulante Pflegekräfte erhalten ab 2026 mehr Verantwortung – z. B. bei der Wundversorgung oder beim Umgang mit Diabetes-Erkrankungen. Die ärztliche Erstdiagnose bleibt Pflicht, aber vieles darf eigenständig begleitet werden.

Vorteil für Familien: Weniger Wartezeit, schnellere Hilfe, weniger Arztwege.

Weniger Bürokratie – mehr Zeit für Menschen

Digitale Dokumentation soll einfacher werden. Gleichzeitig werden einige Nachweispflichten vereinfacht, sodass Pflegekräfte – ob stationär oder ambulant – mehr Zeit für echte Betreuung haben.

Thekook steht bereit: Wir übernehmen alle gesetzlich nötigen Nachweise, damit Ihre Pflege zuhause reibungslos läuft.

Pflegeberatung 2026 – weniger Pflichttermine, mehr Klarheit

Fazit: Pflege zuhause wird 2026 spürbar einfacher – wenn man gut informiert ist

Weniger Pflichttermine, mehr digitale Hilfen, verständlichere Abläufe – all das macht die häusliche Pflege ab Januar 2026 ein Stück leichter. Wichtig ist: Wer früh Bescheid weiß, kann sich besser vorbereiten.

Fragen zu Pflegeberatung, Begutachtung oder Entlastung im Alltag?

Thekook ist für Sie da – direkt am Niederrhein, in Geldern, Straelen, Walbeck und Umgebung.

Ob bei der Antragstellung, der Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung oder der täglichen ambulanten Pflege: Wir begleiten Sie mit Herz, Erfahrung und Nähe. Die neuen Regeln in der Pflege bringen viele Chancen – aber auch Fragen. Wir von Thekook helfen Ihnen gerne weiter. Ob es um die richtige Vorbereitung zur Pflegebegutachtung geht, um eine Beratung nach § 37.3 oder um Unterstützung im Alltag:

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Hinweis: Die verwendeten Bilder sind KI-generiert und dienen der Veranschaulichung. Alle dargestellten Personen sind fiktiv. Ähnlichkeiten mit realen Personen wären rein zufällig.

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